Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn - Risikominimierende Maßnahmen in Österreich
Ab 21. Mai 2025 gelten folgende risikominimierende Maßnahmen in Österreich:
- Verpflichtende Risikoabschätzungen in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten (Risikoabschätzungs-Checkliste, Besuchsprotokoll, Warnschild usw. zum Download | Landwirtschaftskammer Niederösterreich).
- Transportunternehmen müssen entsprechende Hygienestandards einhalten.
- Wirtschaftstreibende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu betriebsfremden Tieren haben oder fremde Stallungen betreten, müssen eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vornehmen.
- Auf Messen, Märkten, Tierschauen von Tieren gelisteter Arten sind strenge Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten. Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten sind geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der MKS vorzusehen.
- Die letzte verbleibende Sperrzone in Ungarn (Ausbruch am 17. April 2025) bleibt bis zum Ablauf des 30. Mai 2025 aufrecht. Bis dahin bleibt auch das Einfuhrverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Stallmist, Wildbret, Wild in der Decke sowie Jagdtrophäen aus dieser Sperrzone aufrecht.
- Es gelten bis zum 30. Mai 2025 weiterhin strenge Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten in Ungarn, darunter ein negativer PCR- und ein negativer ELISA-Test, Quarantänepflichten sowie umfassende Hygienemaßnahmen für (Schlacht-) Betriebe und Transportunternehmen.
- Die Behörden sind ermächtigt, weiterhin Kontrollen dieser Einfuhrverbote an den Grenzübergängen durchzuführen.
Kundmachung vom 16. April: Nur zweifach negativ getestete empfängliche Tiere dürfen aus der Slowakei und Ungarn nach Österreich verbracht werden
Webinar: Aktuelle Infos zur Maul- und Klauenseuche zum Nachhören
Referenten:
- Mag. Florian Fellinger, Leitung Gruppe III/B, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Mag. Johannes Graf, MSc, Abt. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle der NÖ Landesregierung, Amtstierarzt
Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung in den Betrieb
- Hygieneschleuse mit Waschmöglichkeiten (Seife, Desinfektionsmittel)
- Zutritt betriebsfremder Personen unterbinden bzw. nur mit betriebseigener Kleidung oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Handschuhe, Haube)
- Strenge Quarantänemaßnahmen für Zukaufstiere (mind. vier bis sechs Wochen) inkl. strenger Trennung der verwendeten Kleidung, Stiefel, Gegenstände für Quarantänetiere und den regulären Tierbestand
- Einkauf von Tieren nur aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus
- Aufruf zur Wachsamkeit
- Von der Einfuhr von Feldfutter und Einstreumaterial wird dringend abgeraten!
- Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten!
Infoblätter und wichtige Downloads
Kontakt
Downloads zum Thema
- Merkblatt Biosicherheit Maul- und Klauenseuche PDF 293,04 kB
- Biosicherheit Schafe Ziegen PDF 1,98 MB
- Biosicherheit Schwein PDF 4,13 MB
- Biosicherheit-Rind PDF 3,87 MB
- Desinfektionsmittel gegen das MKS-Virus PDF 123,47 kB
- Anhang Durchführungsbeschluss (EU) 2025/696 der Kommission PDF 506,17 kB
- Maul- und Klauenseuche kurz & knapp erklärt PDF 330,30 kB
- MKS Fahrzeuge als Risiko PDF 2,60 MB
- Seuchenteppich Anleitung PDF 1,76 MB
- Die Landwirtschaft: Worauf Tierhalter in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche achten sollten PDF 266,00 kB